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   KG, 16.09.2021 - 2 U 153/14   

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https://dejure.org/2021,63878
KG, 16.09.2021 - 2 U 153/14 (https://dejure.org/2021,63878)
KG, Entscheidung vom 16.09.2021 - 2 U 153/14 (https://dejure.org/2021,63878)
KG, Entscheidung vom 16. September 2021 - 2 U 153/14 (https://dejure.org/2021,63878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 286 Abs 1 ZPO, § 435 HGB, Art 17 Abs 1 CMR, Art 29 Abs 1 CMR
    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Nachweis des Inhalts entwendeter Transportpakete; Folgen der Nichtbenutzung bewachter Parkplätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Entschädigungsleistungen wegen eines Transportschadens Teilweiser Verlust von Frachtgut Beweiskraft eines Frachtbriefes Drittwirkung eines Unterfrachtvertrages zugunsten des Empfängers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 50/05

    Ansprüche des Empfängers von Transportgut gegen den Unterfrachtführer

    Auszug aus KG, 16.09.2021 - 2 U 153/14
    Entsprechend ist der Empfänger regelmäßig als Drittbegünstigter eines Unterfrachtvertrages anzusehen, wenn der Unterfrachtführer verpflichtet ist, das Gut an den Empfänger abzuliefern (MüKoHGB/Jesser-Huß, 4. Aufl. 2020 Rn. 17, CMR Art. 13 Rn. 17; Ramming, NJW 2008, 289, 292).

    Trifft aber den Unterfrachtführer dem Hauptfrachtführer gegenüber die volle Frachtführerhaftung, gibt es keinen Grund, seine Haftung gegenüber dem Empfänger als Drittbegünstigten des Unterfrachtvertrags auszuschließen (BGH, Versäumnisurteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 50/05 -, BGHZ 172, 330-338, Rn. 30, juris).

    Auch die weiteren Erwägungen des Bundesgerichtshofs in dem genannten Urteil vom 14. Juni 2007, wonach die praktische Abwicklung von Transportketten nicht erschwert werden soll (BGH, Versäumnisurteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 50/05 -, BGHZ 172, 330-338, Rn. 31), spricht gegen die Annahme, dass Direktansprüche auf den abliefernden Unterfrachtführer beschränkt sein sollen, da die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Empfänger, bei dem der Schaden letztlich entsteht, sonst erheblich erschwert sein kann.

    Soweit sich der Bundesgerichtshof in dem genannten Urteil vom 14. Juni 2007 für die Begründung der Haftung des Unterfrachtführers auf Art. 13 CMR stützt, wonach sich unmittelbare Ansprüche gegenüber dem "abliefernden (Unter-)Frachtführer" ergeben (BGH, Versäumnisurteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 50/05 -, BGHZ 172, 330-338, Rn. 31), ist damit nicht abschließend umschrieben, in welchen Fällen ein unmittelbarer Anspruch gegenüber dem Unterfrachtführer besteht.

    Der normale Unterfrachtvertrag, der den Unterfrachtführer nur zur Haftung für seine Teilstrecke verpflichtet, musste nicht ausdrücklich geregelt werden, weil er sich in seiner rechtlichen Struktur vom Hauptfrachtvertrag nicht unterscheidet (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 50/05 -, BGHZ 172, 330-338, Rn. 33).

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 315/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands

    Auszug aus KG, 16.09.2021 - 2 U 153/14
    Der Geschädigte ist grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 315/18 -, Rn. 14, juris).

    Bei - wie vorliegend - bezahlter Rechnung besteht eine Indizwirkung für die Erforderlichkeit (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 315/18 -, Rn. 16, juris), so dass es dem Schädiger obliegt, die Erforderlichkeit qualifiziert zu bestreiten (Palandt-Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 249 Rn. 58).

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 311/12

    Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater

    Auszug aus KG, 16.09.2021 - 2 U 153/14
    Dieser Freistellungsanspruch kann durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf die Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 311/12 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

    Auszug aus KG, 16.09.2021 - 2 U 153/14
    Der Senat ist insofern zu einem Maß an persönlicher Gewissheit gelangt, welches Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen, was allerdings auch genügt (BGH, Urteil vom 16. April 2013 - VI ZR 44/12 -, Rn. 8, juris, m.w.N.), gerade auch zur Überzeugungsbildung dafür, dass sich in verlorengegangenen Paketen Waren in dem behaupteten Umfang befanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - I ZR 50/13 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 12.06.2014 - I ZR 50/13

    Haftung eines Paketdienstes: Tatrichterliche Überzeugungsbildung von der

    Auszug aus KG, 16.09.2021 - 2 U 153/14
    Der Senat ist insofern zu einem Maß an persönlicher Gewissheit gelangt, welches Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen, was allerdings auch genügt (BGH, Urteil vom 16. April 2013 - VI ZR 44/12 -, Rn. 8, juris, m.w.N.), gerade auch zur Überzeugungsbildung dafür, dass sich in verlorengegangenen Paketen Waren in dem behaupteten Umfang befanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - I ZR 50/13 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 30.09.2010 - I ZR 39/09

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Fahrzeug- und Ladungsdiebstahl in

    Auszug aus KG, 16.09.2021 - 2 U 153/14
    Ein Verstoß gegen vertraglich vereinbarte oder von einer Partei des Frachtvertrages einseitig wirksam vorgegebene Sicherheitsbestimmungen - wie hier unterstellt - begründet nach der Rspr. des BGH grundsätzlich ein qualifiziertes Verschulden i.S.d. Vorschrift (BGH, Urteil vom 30. September 2010 - I ZR 39/09 -, BGHZ 187, 141-156, Rn. 31, juris gerade für den Fall des Verstoßes gegen die Vorgabe bzgl. bewachter Parkplätze; vgl. ferner Oetker/Paschke, 7. Aufl. 2021, HGB § 435 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 14/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Nachweis des Inhalts

    Auszug aus KG, 16.09.2021 - 2 U 153/14
    Der Bundesgerichtshof berücksichtigt gerade, dass bei der Versendung von Paketen eine in Täuschungsabsicht vorgenommene Fehlbestückung durch den Verkäufer oder seine Bediensteten im Allgemeinen - im Vergleich zur Fehlbestückung ganzer Container - eher unwahrscheinlich ist, weil nicht vorausgesehen werden kann, ob gerade dasjenige Paket verlorengeht, das nur unzureichend bestückt wurde (BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 14/11 - Rn. 19, juris).
  • BGH, 16.10.1986 - I ZR 149/84

    Schadensersatzpflicht des Absenders bei Übergabe gefährlicher Güter zum Transport

    Auszug aus KG, 16.09.2021 - 2 U 153/14
    Für die Würdigung der Beweiskraft des Frachtbriefes kann vorliegend dahinstehen, ob die Beweisregel des Art. 9 Abs. 1 CMR unanwendbar bleibt, wenn die Unterschrift des Absenders fehlt (so aber BGH, Urteil vom 16. Oktober 1986 - I ZR 149/84 -, Rn. 16, juris; a.A. aber offenbar MüKoHGB/Jesser-Huß, 4. Aufl. 2020, CMR Art. 9 Rn. 2, Art. 5 Rn. 9: Beweisvermutung jedenfalls gegen die Partei, die den Frachtbrief unterzeichnet hat) oder ob hier die unterzeichnenden Mitarbeiter der Ladestelle (Bd. 2, Bl. 51) als Vertreter der Absenderin handelten.
  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 151/21

    A) Der Hauptfrachtführer haftet dem Absender nur dann nach Art. 29 CMR

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten und der Streithelferin mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagten wie Gesamtschuldner haften (KG, RdTW 2022, 365).
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